Start/Mietwagenmanagement
GeschäftsbereichMietwagenmanagement
Fahrzeuge, Disposition und Verträge – wir übernehmen die Organisation.
Mobilität ohne Verwaltungsaufwand
Wir vermitteln Mietfahrzeuge und übernehmen die komplette organisatorische Abwicklung – für Unternehmen, Geschäfts- und Privatkunden.
Kurzzeitmiete, Langzeitmiete oder ganze Firmenflotte: Wir beraten zur passenden Lösung, koordinieren die Übergaben und halten den Vertragsteil sauber.
Mietwagenmanagement ist ein junger Geschäftsbereich. Er ist aus dem eigenen Bedarf entstanden: Wer Vertriebsteams bundesweit im Einsatz hat, organisiert Fahrzeuge ohnehin. Diese Abwicklung bieten wir heute auch Dritten an.
Was wir für Sie übernehmen
Vermittlung und Beratung
- Vermittlung von Mietfahrzeugen
- Beratung zu individuellen Mobilitätslösungen
Flotte und Disposition
- Flottenmanagement
- Fahrzeugdisposition
- Unterstützung bei Firmenflotten
Organisation
- Koordination von Fahrzeugübergaben
- Organisation von Kurzzeit- und Langzeitmieten
Service und Verwaltung
- Kundenservice
- Vertragsabwicklung
Passend für unterschiedliche Anforderungen
- Unternehmen – Firmenflotten, wiederkehrender Bedarf und Disposition
- Geschäftskunden – kurzfristige Bereitstellung und projektbezogene Mobilität
- Privatkunden – Kurzzeit- und Langzeitmieten mit persönlicher Beratung
Personenbeförderung
Mietwagenverkehr mit Fahrergestellung ist bei uns kein Nebenzweig des Fuhrparks, sondern eine eigene Sparte. Fahrzeuge, Disposition und Fahrpersonal kommen aus einer Hand – vermittelt wird über die Plattformen, auf denen die Fahrgäste ohnehin buchen.
- Fahrzeugbereitstellung und laufende Betreuung der Flotte
- Disposition und Koordination der Fahrzeugübergaben
- Rekrutierung und Einsatzplanung des Fahrpersonals
Auftraggeber in dieser Sparte
Vermittelt wird über die Plattform, gefahren wird mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal.
- Uber
Hintergrund zu Flotte und Halterpflichten
Was Flottenkosten tatsächlich ausmacht und welche Pflichten unabhängig vom Vertragsmodell bleiben.
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Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung? § 1b AÜG im Glasfaserausbau
Personalengpässe im Tiefbau lassen sich nicht ohne Weiteres über Zeitarbeit lösen. Das AÜG enthält für das Baugewerbe ein grundsätzliches Verbot – mit einer Ausnahme, auf die es ankommt.
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Nennen Sie uns Anzahl, Zeitraum und Einsatzort – wir kümmern uns um den Rest.